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   FG München, 18.03.1992 - 3 K 3164/87   

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FG München, 18.03.1992 - 3 K 3164/87 (https://dejure.org/1992,32476)
FG München, Entscheidung vom 18.03.1992 - 3 K 3164/87 (https://dejure.org/1992,32476)
FG München, Entscheidung vom 18. März 1992 - 3 K 3164/87 (https://dejure.org/1992,32476)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1992, 642
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92

    Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des

    a) Das FG München, auf dessen Rechtsausführungen sich die Revision im wesentlichen stützt, hält eine derartige Zurechnung auch im Rahmen des § 69 i. V. m. §§ 34 und 35 AO 1977 aufgrund des allgemeinen Rechtsgedankens für gerechtfertigt, daß jemand seine Stellung im Rechtsverkehr nicht dadurch verbessern darf, daß er Dritten die Erfüllung seiner Verpflichtungen überläßt und damit seinen Risikobereich ausweitet (vgl. FG München, Urteil vom 18. März 1992 3 K 3164/87, EFG 1992, 642, 643).
  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2243/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Der allgemeine Rechtsgedanke der verschuldensunabhängigen Zurechnung fremden Handelns (wie er etwa in § 278 BGB zum Ausdruck kommt) ist im Rahmen der Vertreter-Haftung des § 69 S. 1 AO gerade nicht anwendbar (vgl. BFH, Urteil v. 30.08.1994, VII R 101/92, juris in Abgrenzung zum FG München, Urteil v. 18.03.1992, 3 K 3164/87, juris; s.a. Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 AO Tz. 27 m.w.N.).
  • FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2245/12

    Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen

    Der allgemeine Rechtsgedanke der verschuldensunabhängigen Zurechnung fremden Handelns (wie er etwa in § 278 BGB zum Ausdruck kommt) ist im Rahmen der Vertreter-Haftung des § 69 S. 1 AO gerade nicht anwendbar (vgl. BFH, Urteil v. 30.08.1994, VII R 101/92, juris in Abgrenzung zum FG München, Urteil v. 18.03.1992, 3 K 3164/87, juris; s.a. Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 AO Tz. 27 m.w.N.).
  • FG München, 29.05.2001 - 3 K 4395/97

    Begrenzung der steuerrechtlichen Geschäftsführerhaftung durch Aufgabenteilung

    Ein Geschäftsführer muss sich daher nicht - was aber das Finanzamt anzunehmen scheint - ein eventuelles schuldhaftes Verhalten eines anderen Geschäftsführers wie eigenes Handeln zurechnen lassen (an der noch abweichenden Auffassung des Senats im Urteil vom 18. März 1992 3 K 3164/87 in EFG 1992, 642 wird nicht mehr festgehalten; vgl. auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 69 AO Tz. 32).
  • FG München, 01.05.2001 - 3 K 4395/97

    Begrenzung der Geschäftsführerhaftung; Haftung für Umsatzsteuervoranmeldung

    Ein Geschäftsführer muss sich daher nicht - was aber das Finanzamt anzunehmen scheint - ein eventuelles schuldhaftes Verhalten eines anderen Geschäftsführers wie eigenes Handeln zurechnen lassen (an der noch abweichenden Auffassung des Senats im Urteil vom 18. März 1992 3 K 3164/87 in EFG 1992, 642 wird nicht mehr festgehalten; vgl. auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 69 AO Tz. 32).
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